Nachdem „BF17“ im Jahre 2004 als Modellversuch gestartet und am 01.11.2011 als Dauerrecht eingeführt wurde, soll hier kurz einiges Wissenswertes über die Anforderungen als Begleitperson vorgestellt werden:

  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss seit mindestens 5 Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B (Pkw) besitzen,
  • muss das Drogenverbot und die 0,5-Promille-Grenze einhalten,
  • darf bei der Beantragung der Fahrerlaubnis mit höchstens einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
  • Die Bescheinigung zum BF17 gilt nur in Deutschland.

Bei Fahrten ohne eine eingetragene Begleitperson wird die Fahrerlaubnis widerrufen, zusätzlich gibt es ein Bußgeld, die Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Probezeit wird verlängert.
Der letzte Tipp: Kritisieren Sie bitte nicht den Fahrstil des Jugendlichen, den er in der Fahrschule gelernt hat!