Der Ludgerikreis scheint immer wieder einigen Verkehrsteilnehmern Schwierigkeiten zu bereiten. Hier ein paar ausgewählte, grundlegende Regeln dazu:
- Der Verkehr im Kreis hat Vorfahrt.
- Jeder Fahrzeugführer, auch RadfahrerInnen, haben an der Haltelinie vor dem Kreis anzuhalten.
- Den Fußgängern ist das Überqueren zu ermöglichen, erforderlichenfalls hat man vor dem Überweg anzuhalten.
- Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist der Blinker / Fahrtrichtungsanzeiger nicht zu betätigen – im Gegensatz zum Vorgang des Verlassens, da ist dieser nach rechts zu setzen. RadfahrerInnen haben das mit der Hand anzuzeigen.