Der neue Bußgeldkatalog für Radfahrer ist da und ist als Anlage beigefügt. Im Rahmen von einigen Überarbeitungen wurden nun folgende Bereiche unter anderem neu geregelt:

  • „einfache“ Rotlichtfahrt als Radfahrer 60 Euro und ein Punkt
  • Fahren in entgegengesetzter Richtung bei benutzungspflichtigen Radwegen 20 Euro
  • Nichtbeachten von polizeilichen Anhaltezeichen 35 Euro

Beachten Sie aber bitte:
Das Sanktionieren, Zahlen und / oder ggf. „streiten vor Gericht“ ist das Eine, Ihre Gesundheit und Ihr Leben, was Sie zum Beispiel unter Umständen bei einer Rotlichtfahrt aufs Spiel setzen, ist das Andere.
Und ist das Andere hier nicht viel wichtiger?