Bericht des Amtsgerichts zum Urteil vom 22.10.2008
Fahrradrowdy und zerstreute Seniorin oder einfach nur zwei unaufmerksame Straßenverkehrsteilnehmer?
Leichte Verletzungen zog sich eine 70-jährige Fußgängerin nach einem Unfall mit einem Radfahrer zu.
Nur einen Schritt hatte die Seniorin aus Richtung Kirchherrengasse kommend auf die Fahrbahn des Alten Steinwegs gemacht, als sie auch schon von einem Radfahrer umgefahren wurde.
Sie hatte sich zwar zuvor nach links, wegen des Einbahnverkehrs nicht aber auch nach rechts umgeschaut und so blieb der aus dieser Richtung kommende Radfahrer unbemerkt. Dieser wollte, aus der für Fahrradfahrer freigegebenen Richtung kommend, just in dem Augenblick an dieser Stelle die Straße aus Bequemlichkeit diagonal kreuzen, um sein Rad vor der Stadtbücherei zu parken. Dabei übersah er die noch am Straßenrand befindliche alte Dame und es kam zum Unfall.
Der Radfahrer zeigte sich einsichtig, wollte aber nur ein Drittel des entstandenen Schadens bezahlen. Dies sah das Gericht anders.
Zwar trifft die alte Dame ein Mitverschulden in Höhe von 1/3 an der Entstehung des Unfalls, weil Fußgänger vor Betreten der Fahrbahn nach rechts und links zu schauen haben; hätte die alte Dame dies getan, hätte sie den Radfahrer gesehen und der Unfall wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden worden.
Das überwiegende Verschulden an dem Unfall trifft nach Auffassung des Gerichts allerdings den Radfahrer, weil er nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit gefahren ist und insbesondere das für Radfahrer geltende Rechtsfahrgebot missachtet hat. Er muss deshalb 2/3 des entstandenen Sachschadens sowie ein Schmerzensgeld bezahlen.