Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt (z.B. ein Leitpfostenabstand an den Autobahnen). Wegen der starken Blendwirkung muss die Leuchte auf nebelfreien Abschnitten oder bei größeren Sichtweiten sofort ausgeschaltet werden. Denken Sie an das Ausschalten bitte auch bei hoher Verkehrsdichte und Stau. Beeinträchtigt Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite auf weniger als 50 m, so darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine noch geringere Geschwindigkeit geboten ist.