Das E-Bike richtig absichern – Welche Versicherung vor den finanziellen Folgen eines Diebstahls schützt.

E-Bikes sind zurzeit voll im Trend. 2020 wurden 43,3 % mehr E-Bikes verkauft als noch im Jahr zuvor. Denn immer häufiger steigen Radfahrer auf Räder mit Motorunterstützung um. Bereits 70% der E-Bike-Besitzer haben eine Versicherung gegen Diebstahl, denn Elektroräder sind oft teurer als normale Fahrräder und eine lohnende Beute für Diebe. Gerade deshalb ist es wichtig, einen guten Versicherungsschutz für sein E-Bike abzuschließen. Um im Notfall nicht auf den finanziellen Folgen eines Diebstahls sitzen zu bleiben, gibt es mehrere Versicherungsoptionen.

Absicherung über die Hausratversicherung

Fahrräder und auch E-Bikes gelten (ohne Versicherungskennzeichen) als Hausratgegenstand und sind gegen Einbruchdiebstahl generell über die Hausratversicherung abgesichert. Das gilt jedoch nur für den Diebstahl aus der verschlossenen Wohnung, dem abgeschlossenen Fahrradkeller oder anderen verschlossenen Räumen. Gegen den einfachen Diebstahl außerhalb verschlossener Räume benötigt man einen Zusatzschutz, den man im Rahmen der Hausratversicherung abschließen kann. In einigen Hausratversicherungen sind nur Fahrräder bis zu einer festen Summe mitversichert. Hier lohnt sich ein genauerer Blick auf den Versicherungsvertrag und Anpassung dieser Summe auf den Wert des Fahrrades. Des Weiteren beinhalten einige Versicherungen eine sogenannte „Nachtklausel“, die besagt, dass das Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr nur in einem Gebäude versichert ist. Wenn das Fahrrad in dieser Zeit nicht im Gebrauch ist. Gute Versicherungen verzichten auf die Nachtklausel und das Rad ist somit rund um die Uhr abgesichert. Eine kurze Prüfung des Vertrags kann dem Rad-Besitzer böse Überraschungen ersparen.

Kfz-Teilkasko- und Haftpflichtversicherung für Elektroräder mit Versicherungskennzeichen

Die nicht mehr als Elektrofahrräder geltenden E-Bikes, die Geschwindigkeiten bis zu 45 Stundenkilometern erreichen können, sind hingegen nicht mehr über die Hausratversicherung versicherbar. Laut Gesetz ist hier eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Damit das Fahrrad aber auch vor Diebstahl gesichert ist, muss zusätzlich eine Kfz-Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Separate Fahrradversicherung

Eine weitere Möglichkeit, sein E-Bike vor Diebstahl abzusichern, ist der Abschluss einer sogenannten „Fahrrad“- oder „E-Bike-Versicherung“. Der Versicherungsschutz geht oft über die Leistungen der Hausratversicherung gegen Diebstahl hinaus. Sie bietet in der Regel höhere Versicherungssummen und einen breiteren Deckungsumfang. Zudem beinhaltet eine Fahrradversicherung auch die Leistungsübernahme bei Beschädigungen und Verschleiß sowie einen Rundum-Schutzbrief. Dieser beinhaltet nicht nur eine Pannenhilfe vor Ort und eine Kostenübernahme für einen Fahrrad-Rücktransport, sondern auch die Bereitstellung eines Leih- oder Ersatzfahrrads.

Generell gilt: je hochwertiger das Rad, desto höher sollte auch der Versicherungsschutz sein. Dementsprechend ist das finanzielle Risiko bei einem Diebstahl bei teuren und neuen E-Bikes am höchsten. Aber auch hier gibt es einiges zu beachten: zum Beispiel muss ein Fahrrad immer mit einem Schloss gesichert sein, ansonsten zahlt die Versicherung nicht. Dies gilt im Übrigen auch für die Absicherung über die Hausratversicherung. Einige Versicherer haben sogar vertraglich geregelt, dass ein Zahlenschloss hier nicht ausreichend ist. Hier lohnt sich ein prüfender Blick in den Versicherungsvertrag.

Damit es gar nicht so weit kommt, nimmt man am besten den Akku mit, wenn man sein Rad abstellt. Der ist zwar oft nicht ganz leicht, aber so wird das Rad unattraktiver für Langfinger. Das macht bei Hitze oder starker Kälte gleich doppelt Sinn, denn der Akku sowie der Bordcomputer sollte keinen extremen Temperaturen ausgesetzt werden.