Wo darf man fahren, wo muss man fahren? Viele Radfahrerinnen und Radfahrer haben Fragen zu den unterschiedlichen Radwegeführungen in der Stadt, zu den jeweils geltenden Regeln und zur Radwegebenutzungspflicht. Deshalb haben sich die Radverkehrsplaner entschlossen, eine für den Alltagsgebrauch taugliche Übersicht zur Nutzung von Radwegen zusammenzustellen.
Was bedeuten die unterschiedlichen Markierungen für Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) und Schutzstreifen (gestrichelte Linie)? Radfahrer müssen Radfahrstreifen, wie es sie zum Beispiel an der Hafenstraße gibt, durchgängig benutzen. Autofahrer müssen hier Abstand halten. Schutzstreifen – wie an der Münzstraße – dürfen Radfahrer beispielsweise zum Überholen verlassen. Autofahrer dürfen sie ausnahmsweise befahren.
Jüngstes Beispiel dafür, dass geänderte Rahmenbedingungen auch eine neue Radwegeführung zur Folge haben können, ist die Bremer Straße: Zwischen Wolbecker Straße und Hansaring dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer inzwischen sowohl auf dem Radweg als auch auf der Fahrbahn fahren, in Teilabschnitten sogar nur auf der Fahrbahn. Voraussetzung für die Neuregelung war, dass das blaue Radweg-Schild an der Bremer Straße abgebaut wurde. Denn grundsätzlich gilt: Alle Radwege, die mit einem blauen Radweg-Schild ausgewiesen sind, müssen benutzt werden. Das Radeln auf der Fahrbahn ist auf diesen Abschnitten nicht erlaubt.