• (Bild 1) Radweg: Hier müssen Radfahrer den Radweg benutzen.
  • (Bild 2) Gemeinsamer Geh- und Radweg: Hier müssen Radfahrer und Fußgänger sich den gemeinsamen Weg teilen; das bedeutet, auch hier haben Radfahrer den Weg zu benutzen. Es gilt: Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängern!
  • (Bild 3) Geh- und Radweg – getrennt: Auch hier besteht eine Benutzungspflicht des getrennt angelegten Radweges.
  • (Bild 4) Fahrradstraße: Diese Straße dürfen nur Radfahrer benutzen – es sei denn, durch ein Zusatzschild ist die Benutzung für andere Fahrzeuge erlaubt; dann gilt für diese max. 30 km/h.
  • (Bild 5) Gehweg mit Freigabe für Radfahrer: Auf diesem Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist, kann man fahren, muss es aber nicht. Es ist also den Radfahrern freigestellt, diesen zu benutzen. Fährt man dort, hat man auf die Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Zulässig ist hier Schrittgeschwindigkeit.

Und zu guter letzt gibt es Radwege, die haben keines der oben dargestellten Schilder. Diese sehen zwar aus wie Radwege – es besteht aber keine Radwegbenutzungspflicht. Das bedeutet, dass man dort fahren kann, aber nicht muss. Man kann und darf dann auch auf der Straße fahren. Auch in Münster gibt es mittlerweile mehrere von diesen nicht mehr benutzungspflichtigen Radwegen. Fakt bleibt aber: Solange ein Schild (siehe oben) dort steht, muss man diesen grundsätzlich benutzen (Ausnahmen in Einzelfällen möglich).