Es fallen immer wieder viele FahrerInnen von Autos und Fahrrädern auf, die während der Fahrt Kopfhörer (insbesondere In-Ear) nutzen. Dabei lässt sich zunächst für Außenstehende nicht feststellen, ob die eingestellte Lautstärke niedrig oder hoch ist. Dennoch besteht bei der heutigen Bauart dieser Kopfhörer die Möglichkeit, dass eine deutliche Beeinträchtigung des Hörvermögens bereits beim Tragen im Ohr selbst ohne Klangübertragung gegeben ist.
Nach wie vor gilt, dass die Nutzung von Kopfhörern erlaubt ist, solange keine gravierende Gehörbeeinträchtigung gegeben ist. Denn: Schon eine wahrnehmbare Verschlechterung des hörbaren Umfeldes kann bedeuten, dass die Nutzung dann plötzlich doch verboten ist. Zudem kann es durchaus möglich sein, dass bei einem Unfall einige Stellen / Institutionen / Behörden die Nutzung von Kopfhörern kritisch hinterfragen könnten. Von daher: Konzentrieren Sie sich besser voll auf den Straßenverkehr – mit all Ihren Sinnen – es dient Ihrer eigenen Sicherheit!!!