Alle Fahrzeugführer, und dazu gehören auch Radfahrer und Radfahrerinnen, müssen sich so im Verkehr verhalten, dass Ihr Gehör , wie es im Gesetzestext heißt, nicht beeinträchtigt ist. Benutzt ein Radler während der Fahrt beispielhaft seinen I-Pod und hört über Kopfhörer oder Ohrstöpsel Musik, kommt es ganz darauf an, ob er noch alles andere mitbekommt, also ob er noch alles andere hört. Wenn man die Umgebungsgeräusche noch komplett wahrnehmen kann, wird die Polizei dieses Verhalten nicht bemängeln.

Fatal wäre es aber, wenn die Musik so laut wäre, dass man selbst andere Autos, das Klingeln anderer Radfahrer oder sogar das Martinshorn eines Rettungswagens nicht mehr hören kann. Das kann ganz schnell dazu führen, dass man selbst solch ein Rettungsfahrzeug benötigt: Weil man etwas überhört hat und es dadurch zu einem Unfall gekommen ist.
Von daher: Je stiller man ist, desto mehr kann man hören (chinesisches Sprichwort)