An allen an Bushaltestellen anhaltenden Bussen darf man, auch im Gegenverkehr, nur sehr vorsichtig vorbeifahren. Ein- und aussteigende Fahrgäste dürfen weder behindert noch gefährdet werden (dies gilt vor allem auch für Radfahrende, die rechts zum Beispiel über einen Radweg an dem Bus vorbei fahren). Wenn Omnibusse des Linienverkehrs oder Schulbusse bei der Anfahrt an die Haltestellen das Warnblinklicht einschalten, dürfen diese nicht mehr überholt werden. Halten diese Busse an, dürfen die anderen Kraftfahrzeugführer nur noch mit Schrittgeschwindigkeit an diesen vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr. Wenn nötig müssen die Fahrenden warten. Auf keinen Fall dürfen die Fahrgäste gefährdet oder behindert werden. Allen Bussen des Linienverkehrs und allen Schulbussen ist das Anfahren dann wieder zu ermöglichen.
Achtung! Häufig überschreiten die Verkehrsteilnehmenden die Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten oder treten, gerade auch häufig an Bussen anzutreffen, plötzlich hinter Sichthindernissen hervor. Deswegen: Fahren Sie vorausschauend und vorsichtig, nehmen Sie Rücksicht auf die „schwachen“ Verkehrsteilnehmer.