Wenn ein Linienbus oder ein als Schulbus gekennzeichneter Bus an eine Bushaltestelle heranfahren und das Warnblinklicht einschalten, darf dieser nicht überholt werden. Steht solch ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, darf aus beiden Richtungen kommend nur mit Schrittgeschwindigkeit dort vorbeigefahren werden. Auch sonst gilt: An solchen Stellen / an Bussen allgemein, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden.