Warum wurde die Aktion „Meins bleibt Meins“ ins Leben gerufen ?
Die rote Plakette auf Ihrem Fahrrad schreckt den Fahrraddieb ab, da er sich einem hohen Entdeckungsrisiko aussetzt, wenn er ein registriertes Fahrrad stiehlt.
Die Überprüfung der Nummern auf der Plakette ist schneller als eine Überprüfung über die Rahmennummer, da diese je nach Hersteller an unterschiedlichen Stellen angebracht und häufig schwer lesbar ist. Hierdurch kann die Zahl der kontrollierten Fahrräder deutlich angehoben werden. Dadurch wird langfristig die Zahl der widerrechtlich entwendeten Fahrräder zurückgehen.
Tipps, mit denen Sie sich gegen Fahrrad-Diebstahl schützen:

  • Fahrradschlösser dürfen sich niemals mit einfachen Hilfsmitteln oder Werkzeugen  „knacken“ lassen.
  • nur besonders massive Bügel- oder Panzerkabelschlösser sind besonders geeignet. Informationen finden Sie dazu in einschlägigen Fachzeitschriften oder bei Ihren Fahrradhändler.
  • Rahmen samt Vorder- oder Hinterrad mit geeigneter Sicherung an einem feststehenden Gegen-stand anschließen.
  • eventuell ein Foto des Fahrrades fertigen, bei Bedarf für die Versicherung als Eigentumsnachweis oder für die Polizei zu Fahndungszwecken.

Warum sollte mein Fahrrad registriert sein ?
Die Registrierungsdaten der Fahrradhalterdatei können direkt bei der Überprüfung genutzt werden. Je mehr Fahrräder registriert sind, desto effektiver ist die Aktion „Meins bleibt meins.“
Potenzielle Fahrraddiebe werden so abgeschreckt und überlegen sich, ob sie das Fahrrad stehlen.

Wo kann ich mein Fahrrad registrieren lassen ?
Sie können Ihr Fahrrad an jeder Polizeidienststelle registrieren lassen. Registrierungsaktionen sind auch in Ihrem Betrieb nach Absprache möglich.
Ansprechpartner sind  Ralf Bleeck, 0251-275 3110 und Uwe Schnaubelt, 0251-2753103.
Ihre Polizei Münster – KK 34 – Kriminalprävention / Opferschutz vorbeugung.muenster@polizei.nrw.de